Bußgeldverfahren

Wenn ein Kind länger nicht in die Schule geht, muss die Schule aktiv werden, um die Schulpflichterfüllung sicherzustellen. In Deutschland ist jedes Kind verpflichtet, die Schulpflicht zu erfüllen, also in einem Schulhaus anwesend zu sein. Es liegt im Ermessen der Schulleitung mit welchen Maßnahmen, sie die Erfüllung der Schulpflicht sicherstellen will.

Es gibt generell 2 Wege, den medizinischen Weg und den verwaltungsrechtlichen. Bei dem medizinischen Weg wir die Schulleitung zunächst Attestpflicht einführen und später eine Vorstellung beim Amtsarzt fordern. Beim verwaltungsrechtlichen Weg kann ein Bußgeld verhängt werden. In beiden Fällen lohnt es sich rechtsanwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, evtl. über die Freilerner-Solidargemeinschaft.